Unsere AGB
Einkaufsbedingungen
1.
Für die vertragsgemäße Ausführung unserer Aufträge gelten die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Preisänderungen sowie Änderungen unserer Einkaufsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Weichen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten von diesen Einkaufbedingungen ab, sind sie ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung auch dann unverbindlich, wenn sie uns bekannt gegeben wurden, bevor unsere Einkaufsbedingungen dem Lieferanten zugegangen sind.
2.
Die zu liefernde Ware muss genau den in unserem Auftrag vermerkten Angaben entsprechen. Mengenüber- bzw. unterlieferungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.
3.
Offene Mängel sind rechtzeitig gerügt, wenn sie innerhalb zwei Wochen nach der Abnahme geltend gemacht werden, bei verborgenen Mängeln gilt die gleiche Frist, beginnend mit dem Tag der Entdeckung. Die Rügefrist gilt als gewahrt, wenn die Mängelanzeige innerhalb der Frist bei der Post eingeliefert wurde.
4.
Soweit nichts anderes vereinbart, hat die Lieferung frei Haus einschließlich Verpackung zu erfolgen. Der Käufer versichert selbst, der Verkäufer ist daher nicht berechtigt, Versicherungsgebühren in Rechnung zu stellen.
5.
Wird eine bestimmte Frist oder ein bestimmtes Datum für die Lieferung festgesetzt, so ist der Käufer nicht verpflichtet, die Ware vor Beginn der Frist oder vor dem Termin abzunehmen. Er ist berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu Verlangen, wenn nicht rechtzeitig geliefert worden ist, ohne dass es der Androhung der Ablehnung der geschuldeten Leistung bedarf.
Ist ein Fixgeschäft vereinbart, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und zusätzlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf.
6.
Im Falle des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verwenden und zu veräußern.
7.
Kann der Käufer bei mangelhafter Lieferung Rücknahme der Ware verlangen, geht die Gefahr mit der Absendung der Mängelanzeige oder deren mündlicher oder fernmündlicher Ankündigung auf den Lieferanten über. Der Käufer wird die Ware auf Risiko des Lieferanten für diesen eine Woche verwahren, wobei der Käufer nur für diejenigen Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Hat der Lieferant die Ware nicht innerhalb dieser Woche nach Übergang der Gefahr auf ihn abgeholt, kann der Käufer eine angemessene Lagergebühr verlangen. Auf Verlangen des Lieferanten sendet der Käufer die beanstandete Ware auf Gefahr und Kosten des Lieferanten an diesen zurück. Der Käufer haftet nicht für die Auswahl des Spediteurs. Ist das Eigentum an den mit Mängeln behafteten Waren bereits auf den Käufer übergegangen, bleibt dieser solange Eigentümer der zurückzusendenden oder zurückgesandten Waren, bis er im Besitz einer mängelfreien Ersatzlieferung ist und alle seine Ansprüche aus der mangelhaften Lieferung unter Einschluss des Erstattungsanspruches für die Rücksendungskosten und Lagerkosten erfüllt sind. Die Ware haftet insoweit als Sicherungsgut.
8.
Nachnahmesendungen werden nicht eingelöst. Barzahlung der Rechnung erfolgt nach Wahl des Käufers innerhalb 14 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang mit 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 90 Tagen netto Kasse.
9.
Ist eine der in diesen Einkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmung unwirksam, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
10.
Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz des Käufers, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden.